AGB’s zur Fotografie, speziell zur Hochzeitsfotografie und allen damit verbundenen Dienstleistungen und Produkten von Danial Fischer Fotografie Videografie.
I. Geltung
Nachstehende Bedingungen gelten für alle von Danial Fischer Fotografie durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrags bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen.
II. Allgemeines/Vertragsschluss
1. „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischenForm oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, etc.).
2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraumdes ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografenausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen undtechnischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche desAuftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
3. Danial Fischer Photography wird der einzige professionelle Fotograf sein, welcher an dem Hochzeitstag engagiert wird. Bezüglich der Positionierung der Kameras nebst Ausrüstung hat Danial Fischer Priorität vor allen anderen Privatpersonen oder anwesenden Fotografen bzw. Videografen.
4. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.
5. Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nichtgestattet.
6. Dem Fotografen und seinen Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren. Hierdurch verlängert sichjedoch nicht der vereinbarte und gebuchte Zeitrahmen.
7. Sämtliche Angebote der Danial Fischer Hochzeitsfotografie sind freibleibend. Der Vertragsschluss kommt erst durch Zugang der Auftragsbestätigung der Danial Fischer Photography beim Auftraggeber/Kunden zustande.
8. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format jpg.
9. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenenBildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben beim Fotografen und eine Herausgabe an den Auftraggebererfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
III. Zahlungsbedingungen/Honorare
1. Das Honorar für den Auftrag entspricht der in der Auftragsbestätigung aufgeführten Summe. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer für den Auftrag berechnet.
2. Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in vereinbarter Höhe (min. 50% des Basishonorars) fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung (=Zeitpunkt des Vertragsschlusses) per Überweisung auf das Konto des Fotografen fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung des Fotografen undbestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Erst nach Eingang der Anzahlung beim Fotografen gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Termine als verbindlich gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgerecht ein, ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrags verpflichtet. Gleichzeitig ist der Fotograf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Übergabe der digitalen Fotografien. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage ohne Abzug. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die gelieferten Fotografien und sonstige Waren (Datenträger, Fotobuch, etc.)Eigentum des Fotografen.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenenoder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder verzögert sich die zeitliche Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, infolgehöherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitraums vereinbart war entsprechend den zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Der Nachweis eines höheren bzw. niedrigeren Schadens bleibt hiervon unberührt. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf zusätzliche Schadensersatzansprüchegeltend machen.
7. Bei Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber gelten die folgenden Bestimmungen: Kann der Fotograf für die stornierte Hochzeit mindestens eine gleichwertige Hochzeit vereinbaren, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz, hinsichtlich des Wertes der neu gebuchten Hochzeit, zu dieser Vereinbarung bestehen, wird der Fotograf lediglich die Differenz der Summe einbehalten und das restliche Guthaben auskehren. Kann keine anderweitige Buchung von Seiten des Fotografen wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrags nicht mehr angenommen, entsteht dem Fotografen demnach ein Vermögensschaden, der mit 50% des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Buchkosten, Reise- und Fahrtkostenpauschalen) in Rechnung gestellt wird. Hiervon ausgenommen ist ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), welcher zu einer Absage der Trauung/Feierlichkeiten führt. Die Erbringung eines Nachweises liegt im Ermessen des Fotografen.
IV. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
1. Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar.
2. Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Das übertragene Nutzungsrecht beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Das Recht derVervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzungsowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind, ohne eine vorab eingeholte schriftliche Zustimmung des Fotografen, nicht gestattet. Gleiches gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verfremdet wurden. Soweit eine weitergehende Nutzung vom Fotografen genehmigt wurde, ist diese angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt. Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotografien, kann er verlangen als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.
3. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars über.
4. Jede Veränderung, Weiterverarbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotografien, bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Fotografen. Gleiches gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
5. Der Fotograf darf sämtliche Fotografien im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden(z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Bei Personenbildnissen gemäß § 22 KUG gilt dies nur, soweit der/dieAuftraggeber hierzu ein mündliches oder schriftliches Einverständnis erklären.
V. Haftung
1. Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzungvon gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen bzw. seiner Erfüllungsgehilfen verursachtworden ist. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (sog. Körperschäden) sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die der Fotograf oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
2. Die Organisation und Vergabe von Buchungen, sowie die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt.Sollte jedoch auf Grund von Umstände, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse,Verkehrsstörungen etc.) der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftungfür jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden.
3. Für Schäden oder Verlust der digitalen Bilddateien haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereienetc. zu beauftragen. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erbringen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
4. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungender Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalbenübernimmt der Fotograf keine Haftung.
5. Zusendung und Rücksendung von Material (Filme, Bilder, Fotobücher etc.) erfolgen auf Kosten und Gefahr desAuftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Fotografien schriftlich beim Fotografen zu machen. Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang der Rüge bei Danial Fischer Photography.
7. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlageoder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftretendie aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurchnicht berechtigt.
8. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt wordensind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
VI. Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen,trägt der Auftraggeber.
VII. Datenschutz
Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses werden die Daten des Auftraggebers im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.
Danial Fischer Photography versichert, dass personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn es besteht eine gesetzliche Verpflichtung. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Danial Fischer Photography ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet, jedoch nicht vor der Beendigung des Vertrages.
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VIII. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Ratingen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden bzw. eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine gültige Klausel bestimmen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung möglichst nahe kommt.
Diese AGB gelten ab dem 01.07.2015. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.
(Stand: 25.05.2018)
Danial Fischer
Hochzeitsfotograf in Köln
Danial Fischer Dokumentarischer Hochzeitsfotograf &
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Köln & Beyond
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